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BUSAUSBILDUNG :

Ab 1.9.2008
ist die Busausbildung
ab 1.9.2009 die LKW- Ausbildung

nur noch über eine Berufsaus-bildung möglich. Jetzt schnell noch die Ausbildung in diesem Jahr machen.
Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz, das die Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrern regelt, ist am 1.10.2006 in Kraft getreten.
Das bedeutet für alle Fahrer, die im Güterverkehr, Personenverkehr oder Werkverkehr gewerblich fahren und Fahrzeuge lenken, für die ein Führerschein der C- oder D-Klassen erforderlich ist grundlegende Veränderungen in der Aus- und den nun verpflichtenden Weiterbildungen.
Was kommt auf die Fahrer zu?

Die Grundqualifikation
Sie betrifft alle Neueinsteiger in den Beruf. Sie wird erworben entweder durch einen Besuch eines 140- stündigen Unterrichts plus theoretischer Prüfung (beschleunigte Grundqualifikation) oder durch 7,5-stündige theoretische und praktische Prüfung ohne Unterrichtspflicht oder durch Berufsausbildung BKF/FIF

Regelmäßige Weiterbildung
Erwerb durch die Teilnahme an 35 Stunden Unterricht alle 5 Jahre (ohne Prüfung) in Einheiten von mind. 7 Stunden (also z.B. 5 x 7 Stunden).

Die erste Weiterbildung (35 Stunden) erfolgtInnerhalb von 5 Jahren nach dem Erwerb der Grundqualifikation (sofern notwendig)Bis zum 10.09.2013 für alle gewerblichen BusfahrerBis zum 10.09.2014 für alle gewerblichen Lkw-Fahrer